Stellung & Pflichten des Franchisenehmers

Stellung & Pflichten des Franchisenehmers

Stellung & Pflichten des Franchisenehmers

  • Als Franchisenehmer hast du die gesetzliche Pflichten, die jeden SelbstĂ€ndigen betreffen, Du musst z.B. ein Gewerbe anmelden, deine Buchhaltung organisieren und deinen steuerlichen Pflichten nachkommen. Des weiteren musst du deine Versicherungspflicht fĂŒr Arbeitnehmer wahrnehmen und den geltenden Mindestlohn beachten.
  • Der Franchisenehmer ist wirtschaftlich und rechtlich ein selbstĂ€ndiger Unternehmer. Er handelt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr. Er ist zur Vertretung des Franchisegebers nicht berechtigt. Bei dem Auftreten als selbststĂ€ndiger Unternehmer wird er seine Stellung durch einen Inhaberzusatz kenntlich machen.
  • Der Franchisenehmer nutzt die Franchise in vollen Umfang, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Einsatz seiner unternehmerischen Leistungskraft und seiner Mitarbeiter
  • Der Franchisenehmer eröffnet den Franchisebetrieb und hĂ€lt ihn fĂŒr die Dauer dieses Vertrages uneingeschrĂ€nkt aufrecht. Er setzt alles daran, die Vermarktung der Produkte zu fördern, die Richtlinien einzuhalten, die Marke gemĂ€ĂŸ den Richtlinien einheitlich aufzuladen und am Standort bekannt zu machen.
  • Der Franchisenehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller von dem Franchisegeber aufgestellten Richtlinien sowie zur umgehenden Erledigung aller zur EDV-Abwicklung nötigen GeschĂ€ftsvorgĂ€nge (zb. Wareneingang)


Abrechnung & Preisgestaltung

  • Die vom Franchisegeber gelieferte Ware wird dem Franchisenehmer in Höhe von 60% des empfohlenen Nettoverkaufspreises, zzg. gesetzliche MwSt. in Rechnung gestellt
  • Der Franchisegeber empfiehlt dem Franchisenehmer Verkaufspreise an den Endkunden. In der Umsetzung dieser Empfehlung ist der Franchisenehmer frei.
  • Bei Abweichungen von dem empfohlenen Verkaufspreisen (z.B. bei RabattgewĂ€hrung) ohne RĂŒcksprache/Zustimmung mit dem Franchisegeber, trĂ€gt der Franchisegeber die Differenz.
  • Bei einer einvernehmlichen Reduzierung der unverbindlichen Preisempfehlung wird dem FN die Differenz zum neuen Einkaufspreis gutgeschrieben
  • Der Franchisenehmer ist verpflichtet, Querlieferungen an andere Franchisepartner zu erbringen, sofern dies erforderlich und zumutbar ist. FĂŒr Querlieferungen erhĂ€lt der Franchisenehmer eine Gutschrift.


Rechnungsstellung; Vorbehaltsware

  • Der Franchisenehmer erhĂ€lt fĂŒr jede Warenlieferung eine Rechnung. Die vom Franchisegeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollstĂ€ndigen Zahlung aller Forderungen aus dem Liefer-bzw. Kaufvertrag Eigentum des Franchisegebers. Die im Franchisebetrieb vorhandene Ware wird deshalb auch “Vorbehaltsware” genannt.
  • Die Zahlung des Franchisenehmers fĂŒr die Vorbehaltsware an den Franchisegeber wird fĂ€llig, wenn
    • der Franchisenehmer die Vorbehaltsware an den Endkunden verkauft oder selbst als “KĂ€ufer” ĂŒbernimmt
    • im Rahmen der durchzufĂŒhrenden Inventur festgestellt wird, dass eine Inventurdifferenz vorliegt


Schutz der Vorbehaltsware; Versicherungsschutz

  • Der Franchisenehmer behandelt die Vorbehaltsware im eigenen Interesse mit grĂ¶ĂŸtmög-licher Sorgfalt, weist seine Mitarbeiter entsprechend an und kontrolliert das Verhalten seiner Mitarbeiter. Der Franchisegeber empfiehlt den einzelhandelsĂŒblichen Diebstahl-schutz. FĂŒr Pflichtverletzungen seiner Mitarbeiter haftet der Franchisenehmer gemĂ€ĂŸ den Regeln zur Haftung fĂŒr ErfĂŒllungsgehilfen.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *