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Gutschein Verrechnung

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Gutschein Verrechnung

Gutschein Verrechnung

Im Rahmen von Systemserviceleistungen ist die Annahme von AUST-Gutscheinen in jeder Boutique, unbesehen des Ausstellungsortes, ein elementarer Bestandteil zu Schaffung von einem positiven Markenbild, Erfolg, Umsatz und Kundenzufriedenheit (Systemserviceleistungen).

Durch die Ausstellung eines Gutscheins wird der Gegenwert (beim Geschenkgutschein durch Zahlung, beim Retourengutschein durch Rückführung der Ware in den Bestand) in der ausstellenden Boutique allokiert. Bei Einlösung des Gutscheins in einer anderen als der ausstellenden Boutique muss hier ein Ausgleich erfolgen, da diese Boutique zu diesem Zeitpunkt Ware ohne entsprechenden Umsatzgegenwert ausgegeben hat.

Dieser Ausgleich erfolgt direkt von ausstellendem zu einlösendem Partner. Die Systemservicezentrale (Casa Gauß) stellt hierzu einmal im Quartal einen entsprechenden Report zur Übersicht bereit mit welchem die Partner in den Austausch gehen.

Für eigene, sowie Agenturfilialen, steht die Systemservicezentrale (Buchhaltung) stellvertretend als Partner zur Verfügung.

Bei Streitigkeiten und Herausforderungen ist die Systemservicezentrale Mediator und stellt eine einvernehmliche Lösung sicher (Systemzentralen-Garantie).

Eine Einlösung jedes AUST-Gutscheins gehört zu den Grundlagen des Systems und sichert unser gemeinsames Markenbild. Die Einlösung ist zudem eine Verkaufschance und Chance zur Kundenbindung.

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