Mit dem Ziel, das Franchisekonzept an veränderte Marktbedingungen anzupassen, können wir das Franchisesystem nach Maßgabe der Regelungen im Franchisevertrag von Zeit zu Zeit anpassen. Damit gehen auch Veränderungen dieser Richtlinien einher.
Das bedeutet, das AUST-Franchisesystem und damit diese Richtlinien unterliegen einem stetigen Wandel. Die Richtliniensammlung ist nie fertig.
Die Aktualisierungen erfolgen automatisch in dieser Wissensdatenbank.
Der Franchisepartner ist verpflichtet, die sich ergebenden Änderungen auf seine Kosten nach Maßgabe des Franchisevertrages innerhalb der dafür jeweils vorgesehenen Fristen (abhängig von der Art der Änderung, insbesondere im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand auf Seiten des Franchisenehmers) umzusetzen.